„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.”
So lautet der erste Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die dieses Jahr ihr 70-jähriges Jubiläum feiert.
Am 10.12.1948 trat das Dokument, nachdem Eleanor Roosevelt dieses um drei Uhr nachts verkündet hatte, erstmals in Kraft. Dem Ganzen gingen zwei Jahre Arbeit durch acht Männer und Frauen aus Australien, Chile, China, Frankreich, dem Libanon, der Sowjetunion, Großbritannien und den Vereinigten Staaten voran.
ie Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) gilt als Meilenstein im langen Kampf um die rechtliche Sicherung der Werte und Rechte aller Menschen. Geschichtlich gesehen gab es aber auch schon vor der AEMR einige Dokumente, die darauf abzielten Menschenrechte gesetzlich zu verankern.
Geschichte der Menschenrechte
1215 wurde in England die „Magna Charta Libertatum“, auch bekannt als „große Urkunde der Freiheiten“ verfasst. Diese zielte darauf ab vor allen Dingen Geistliche und Adelige vor übertriebenen Steuern durch das Königshaus zu schützen. Die Magna Charta Libertatum wurde später zur wichtigsten Grundlage für das britische Verfassungsrecht.
Eine der wohl bekanntesten Bekennungen zu den universellen Menschenrechten ist die amerikanische Unabhängigkeitserklärung von 1776. Im 15. Artikel heißt es dort: „Wir halten folgende Wahrheiten für selbstverständlich: dass alle Menschen gleich geschaffen sind; dass sie von ihrem Schöpfer mit gewissen unveräußerlichen Rechten ausgestattet sind; dass dazu Leben, Freiheit und das Streben nach Glück gehören.”
Zur selben Zeit verkündete die Nationalversammlung in Frankreich die Erklärung der Menschen- und Bügerrechte. Dort hieß es ab dem 14. Juli 1789 im ersten und zweiten Artikel: „Der Mensch wird frei und gleich an Rechten geboren und bleibt es.” und „Das Ziel aller politischen Gesellschaften ist die Erhaltung der natürlichen und unveräußerlichen Rechte des Menschen. Diese Rechte sind die Freiheit, das Eigentum, die Sicherheit und das Recht des Widerstands gegen willkürliche Bedrückung.”
n Deutschland gelten seit 1848 die Grundrechte: Gleichheit vor dem Gesetz, Schutz gegen behördliche Willkür, Pressefreiheit, Glaubensfreiheit, Gewissensfreiheit, Versammlungsfreiheit, das Recht Vereinigungen zu bilden, Unabhängigkeit der Gerichte, öffentliche Gerichtsverfahren, Freiheit des Besitzes.
Die Entstehung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
Dass eine international geltende Sammlung der Menschenrechte trotz aller nationalen Bemühungen notwendig ist, zeigte sich in extremer Form nach den schrecklichen Verbrechen vor und während des zweiten Weltkrieges. Aus diesem Grunde wurden 1945 die Vereinten Nationen gegründet, die es sich zum Ziel machten die Lebensbedingungen und Freiheit aller Menschen zu fördern. Im Zuge dessen kam ein Ausschuss der Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen zusammen um einen Wertekatalog zu erstellen. Resultat dessen war die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die aus insgesamt 30 Artikeln besteht.
Diese wurde am 10.12.1948 mit 48 Ja-, 0 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen von den damals noch 56 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen angenommen.
Einige der wichtigsten Artikel zielen darauf ab das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit, Verbot von Sklaverei und Folter, Gedanken- und Glaubensfreiheit, Recht auf freie Meinungsäußerung, Bildung, Arbeit und Gesundheit und Wohlbefinden sicherzustellen.
Was die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte besonders macht ist ihre Universalität und Inklusivität. Die Erklärung fasst die Rechte zusammen, die jedem Menschen zustehen sollten, „ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.“ Das bedeutet auch, dass diese Rechte unabhängig vom Status und Verhältnis eines Einzelnen zum Staat, in dem er sich gerade aufhält, existieren.
Rechtliche Unverbindlichkeit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
Trotz der Bekanntheit und Reichweite dieser Erklärung (laut Office of the High Commissioner for Human Rights wurde sie in mehr als 460 Sprachen übersetzt und ist damit einer der meistübersetzten Texte der Welt) hat sie entgegen der vielfach vertretenen Ansicht keine rechtliche Verbindlichkeit. Dadurch wird das Problem der Einklagbarkeit aufgeworfen. Zwar besagt die AEMR, dass allen Menschen die aufgelisteten Rechte zustehen, bei Verletzung dieser besteht aber kein rechtlicher Anspruch darauf sie einzuklagen. Das liegt daran, dass die Erklärung mit der UN-Resolution 217 A eingeführt wurde und dadurch kein völkerrechtlicher Vertrag ist.
Oft wird vermutet, dass durch ihren Status der UN-Resolution, die AEMR einen justitiabelen Charakter hat; dies ist allerdings ein Irrglaube. Nur Resolutionen des UN-Sicherheitsrates haben eine bindende Wirkung. Da die AEMR eine Resolution der Vollversammlung ist, entfällt bei ihr die Eigenschaft der Verbindlichkeit.
Dennoch gibt es einige Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die einen bindenden Charakter haben. Grund hierfür ist, dass sie 1966 sowohl in den Pakt „über Bürgerliche und Politische Rechte“ (auch „Zivilpakt“) als auch den Pakt „über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte“ (auch „Sozialpakt“), die beide 1976 in Kraft traten, aufgenommen wurden. Die beiden Pakte sind völkerrechtlich bindend und wurden von vielen Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen unterschrieben, wodurch sich diese dazu verpflichten die Einhaltung und Sicherstellung, der in den Pakten aufgeführten Rechte, zu gewährleisten.
Um die Sicherstellung der Rechte weiter zu sichern und eine Verletzung dieser zu bestrafen, wurde zudem 2002 der Internationale Gerichtshof in Den Haag eröffnet.
Somit sind einige Menschenrechte zwar verbindlich, bei der Verletzung anderer argumentieren aber viele Regierungen bis heute mit interstaatlichen Angelegenheiten und verbieten sich eine externe Einmischung.
In den Jahresberichten von Amnesty International ist bis heute von schweren Verletzungen der Menschenrechte, wie Folter, Misshandlung, Diskriminierung, Sexismus, Rassismus, soziale Ausgrenzung und ethnischen Säuberungen zu lesen.
Hinzu kommt, dass sich die Welt um uns herum immer weiter verändert und dadurch der Bedarf nach neuen Rechten entsteht. So gibt es für viele Menschen einen Zusammenhang zwischen allgemeinen Menschenrechten und dem Umweltschutz. Für die Existenz von Menschen sind zum Beispiel Elemente wie „Nahrung, Wasser, ein stabiles Globalklima, Frieden oder schlicht Leben und Gesundheit“ von essentieller Bedeutung. Diese Elemente, insbesondere Nahrung und Wasser, sind vielerorts durch den Klimawandel bedroht.
Als Reaktion hierauf, haben die Vereinten Nationen ihre „Nachhaltigen Entwicklungsziele“ erstellt.
Dennoch bleibt der Kampf für die Menschenrechte auch am 70. Geburtstag der Allgemeinen Erklärung für Menschenrechte von immenser Bedeutung. Amnesty International hat sich diesen Kampf zur Berufung gemacht.
Alle 30 Artikel der Erklärung findet ihr übrigens hier: https://www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte